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   OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07   

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OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07 (https://dejure.org/2009,12531)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.10.2009 - 3 BS 155/07 (https://dejure.org/2009,12531)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 3 BS 155/07 (https://dejure.org/2009,12531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GlüStV § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, § 9, § 11, § 14, § 20, § 27; SächsGlüStVAG § 3; § 6, § 7, § 14, § 16, § 20
    Sportwetten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten und Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Zwangsgeldandrohung; Komplettes Spielteilnahmeverbot für Minderjährige als ausreichende Schutzmaßnahme; ...

  • Judicialis

    GlüStV § 3; ; GlüStV § 4; ; GlüStV § 5; ; GlüStV § 6; ; GlüStV § 7; ; GlüStV § 9; ; GlüStV § 11; ; GlüStV § 14; ; GlüStV § 20; ; GlüStV § 27; ; SächsGlüStVAG § 3; ; SächsGlüStVAG §... 6; ; SächsGlüStVAG § 7; ; SächsGlüStVAG § 14; ; SächsGlüStVAG § 16; ; SächsGlüStVAG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten und Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Zwangsgeldandrohung; Komplettes Spielteilnahmeverbot für Minderjährige als ausreichende Schutzmaßnahme; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der in Streit stehenden Verfügung ist im Hinblick auf ihren Charakter als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009, DVBl 2009, 666).

    a) Ausreichend für den Zweck des vorläufigen Rechtsschutzes, die Antragstellerin vor unzumutbaren Nachteilen zu schützen, die ihr möglicherweise daraus entstehen, dass die Untersagungsverfügung schon vor rechtskräftiger Bestätigung ihrer Rechtmäßigkeit vollzogen wird, ist eine derjenigen im jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 20.3.2009, a. a. O.) vergleichbare Prüfungsintensität.

    Sie sind grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geforderten Einschränkungen im Bereich des Vertriebs und der Werbung für staatliche Sportwetten herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009, a. a. O.).

    Hierzu hat der Senat in seinem vorbezeichneten Beschluss vom 10.6.2009 unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 20.3.2009, a. a. O).

    (2) Auch ein den Bereich der Sportwetten unmittelbar betreffendes tatsächliches Ausgestaltungsdefizit, bei dem es sich angesichts der nunmehr vorhandenen gesetzlichen Gewährleistungen um ein grundlegendes Defizit handeln müsste (BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009, a. a. O.), ist bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung nicht anzunehmen.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, zitiert nach juris) zu den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags und den der sächsischen Rechtslage entsprechenden Regelungen im Berliner Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sowie dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz festgestellt, dass die hier vorgesehenen Maßnahmen geeignet sind, um dass von den vorbezeichneten Regelungen angestrebte Ziel, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen, sicherzustellen.

    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 14.10.2008, a.a.O.) auch auf die Ergebnisse einer von der Universität Bremen für das Nordrhein-Westfälische Ministerium für Arbeit und Gesundheit durchgeführte Studie verwiesen, der sich entnehmen lässt, dass Lotterien in Abhängigkeit von den jeweiligen Veranstaltungsmerkmalen suchttypische Entwicklungsverläufe verursachen können.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07
    (b) Die Einwände der Antragstellerin lassen auch keine Defizite im Hinblick auf die Anforderung erkennen, die das Gemeinschaftsrecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 6.11.2003 - Gambelli, Slg. 2003, I-13031; Urt. v. 6.3.2007 - Placanica, Slg. 2007, I-01891) stellt.
  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 7 B 2539/08

    Rechtmäßigkeit des hessischen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07
    Weitere traditionell andersartige Regelungen wie das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8.4.1922 (...) sowie die speziellen Ausnahmefälle einer im Gebiet der ehemaligen DDR fortgeltenden Genehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros (...) und die für die Sondersituation in Rheinland-Pfalz (...) geschaffene Regelung in § 25 Abs. 3 GlüStV stehen der Annahme, dass die verfassungsrechtlich gebotene Konsistenz grundsätzlich gewahrt ist, ebenfalls nicht entgegen (...)." Hieran ist auch weiterhin festzuhalten (vgl. hierzu auch ausführlich HessVGH, Beschl. v. 28.1.2009 - 7 B 2539/08 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 1 S 70.08

    Keine Zweifel an Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und der

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07
    Die von der Antragsstellerin auszugsweise wiedergegebenen Empfehlungen des Fachbeirats Glücksspielsucht entfalten, worauf der Antragsgegner unter Heranziehung von § 1 Abs. 1, 2 VwVGlüStV hingewiesen hat, keine Bindungswirkung; zudem ergibt sich aus § 27 GlüStV, wonach die Auswirkungen des Staatsvertrags in einer Evaluation zu untersuchen sind, deren Ergebnis drei Jahre nach In-Kraft-Treten des Staatsvertrags, mithin erst zum Ende 2010 hin vorzulegen ist, dass der Glücksspielstaatsvertrag die Tätigkeit des Fachbeirats als flankierende Beratungsleistung konzipiert hat, nicht aber als Voraussetzung zum gesetzlichen Tätigwerden selbst (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.5.2009, ZfWG 2009, 194).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07
    Der Europäische Gerichtshof hat jüngst (EuGH, Urt. v. 8.9.2009 - Liga Portuguesa, ZfWG 2009, 304) seine Rechtsprechung in diesem Sinne bestätigt und darauf hingewiesen, dass es in Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Rechtsgebiets durch die Gemeinschaft Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten sei, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergäben.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07
    Der Antragsgegner hat innerhalb der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO dargelegt, dass und durch welche Maßnahmen in der seinerzeit noch geltenden Übergangszeit aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (BVerfGE 115, 276 - im Folgenden: Sportwetten-Urteil) das verfassungsrechtliche Gebot eines Mindestmaßes an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettsucht einerseits und der tatsachlichen Ausübung des staatlichen Sportwettenmonopols andererseits eingehalten gewesen sei.
  • VG Dresden, 04.05.2007 - 14 K 244/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. Mai 2007 - 14 K 244/07 - geändert.
  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07
    ausgestellte Konzession entfalten, sofern ein gemeinschaftskonformes staatliches Monopol- oder Konzessionssystem errichtet ist, mangels Harmonisierung der Glücksspielregulierung auf Gemeinschaftsebene keine die Tätigkeit der Antragstellerin legalisierende Wirkung (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 10.6.2009, SächsVBl. 2009, 214 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07
    Auch wenn ein weitergehender Schutz dadurch erreicht werden könnte, dass Jugendlichen der Zutritt zu Spielannahmestellen ähnlich wie gewerblichen Spielhallen nach § 6 Abs. 1 JuSchG untersagt würde, ist die Einschätzung des Gesetzgebers, dem bei der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflichten ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt, dass ein komplettes Spielteilnahmeverbot für Minderjährige eine ausreichende Schutzmaßnahme darstellt, in Zusammenschau mit den flankierenden Möglichkeiten der Überwachung dieses Verbots und der Ahndung von Verstößen grundsätzlich vertretbar (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 18.10.2008, ZfWG 2009, 27).
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2657/09

    Untersagung von Sportwetten

    Die Kammer sieht im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen auch in Kenntnis der aktuellen Eilbeschlüsse des OVG Koblenz (Beschluss vom 23.10.2009 - 6 B 10998/09, BeckRS 2009, 40062) und des OVG Bautzen (Beschluss vom 09.10.2009 - 3 BS 155/07, BeckRS 2009, 41294) daher keine Veranlassung, ihre bisherige Spruchpraxis zum einstweiligen Rechtsschutz in Sportwetten-Verfahren aufzugeben.
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2009 - 7 L 2818/09

    Untersagung von Sportwetten

    Die Kammer sieht im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen auch in Kenntnis der aktuellen Eilbeschlüsse des OVG Koblenz (Beschluss vom 23.10.2009 - 6 B 10998/09, BeckRS 2009, 40062) und des OVG Bautzen (Beschluss vom 09.10.2009 - 3 BS 155/07, BeckRS 2009, 41294) daher keine Veranlassung, ihre bisherige Spruchpraxis zum einstweiligen Rechtsschutz in Sportwetten-Verfahren aufzugeben.
  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 3 B 532/09

    Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2009 - 3 BS 155/07 - wird zurückgewiesen.
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